Hinweis: Eine Stornierung Ihrer Buchung kann nur bis 48 Stunden vor dem Buchungstermin durchgeführt werden! 

Mit Betreten stimmen Sie einer Video- Überwachung des Vorraums (Eingangsbereich beim Getränkeautomat) zu.

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Hallenordnung

  1. Die Tennishalle, ist ausschließlich mit profillosen Tennisschuhen zu betreten, die für das Bespielen von Teppichböden zugelassen sind. Vorzugsweise mit heller Sohle. Das Tragen von Tennisschuhen, die auf Außenplätzen getragen wurden und das Tragenvon Straßenschuhen in der Halle, ist verboten.
  2. Es dürfen nur Tennisbälle benutzt werden, die ausschließlich in der Halle (Teppichboden!) und nicht auf Außenplätzen gespielt wurden.
  3. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, sollten die Hallenplätze erst unmittelbar vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Maßgeblich für den Beginn und das Ende einer Spielstunde ist die in der Halle angebrachte Uhr.
  4. Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete für eine volle weitere Stunde ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.
  5. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Vereins untersagt.
  6. Um Verunreinigungen des Hallenbodens zu vermeiden, ist der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt. Ausgenommen hiervon sind Sportgetränke (z.B. Mineralwasser). Bei Schäden oder Verunreinigungen wird die Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
  7. Die Wände der Tennishalle dürfen nicht als Ballwand benutzt werden. Auch das Spielen im Hallenvorraum ist verboten.
  8. Jeder Spieler, der einen Schaden am Platz oder in den Räumlichkeiten feststellt, hat diesen unverzüglich dem Hallenwart oder einem Vorstandsmitglied anzuzeigen.
  9.  Kleinkinder dürfen sich nur unter Aufsicht in der Halle aufhalten und den Spielbetrieb nicht stören. Auf die besonderen Gefahren, die Kleinkinder und Kindern durch den Tennisbetrieb in der Halle drohen, wird ausdrücklich hingewiesen.
  10. Das Mitbringen von Tieren in die Halle ist untersagt.
  11.  Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle, mit Ausnahme der Lichtschalter, werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
  12. Die Vorstandschaft ist berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Die Vorstandschaft des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.
  13. Die Hallentemperatur sollte gemäß öffentlicher Hand 12 Grad nicht unterschreiten. Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht. Eine Temperatur von 12-15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Temperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.